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Die Bundestagswahl 2017


Am 24.09. war Bundestagswahl, wo alle knapp 61 Millionen Wahlberechtigten die Chance hatten, unser Parlament für die nächste vierjährige Legislaturperiode zu wählen. Alle wichtigen Informationen erfahrt ihr hier.



Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer?

Als um genau 18 Uhr die Prognose, die durch die anonyme Befragung tausender Wähler vor einigen Wahllokalen entsteht, veröffentlicht wurde, herrschte auf den Wahlpartys der CDU, CSU und SPD Entsetzen, im Hans-Dietrich-Genscher-Haus (FDP) und am Alexanderplatz (AfD) gab es jedoch kein Halten mehr.
Grund ist der Triumph der kleinen Parteien, insbesondere AfD und FDP, die beide 2013 knapp an der 5%-Hürde gescheitert waren und nun die dritte und vierte Kraft bilden, und die extremen Verluste der abgewählten großen Koalition. Die CDU verlor über acht Prozentpunkte hinsichtlich der Bundestagswahl 2013, die CSU verlor in Bayern über zehn Punkte, die SPD unterbot das 2009 mit dem heutigen Bundespräsidenten Steinmeier erreichte schlechteste Ergebnis aller Zeiten und kam nur auf 20.5%.

Wie sieht die Sitzverteilung aus? Wie entsteht sie?

Alle Wahlberechtigten durften am 24. September von 8 bis 18 Uhr eine Erst- und Zweitstimme abgeben. Die wichtigere Stimme davon ist trotz dieser Bezeichnung die Zweitstimme, da mit dieser die prozentualen Anteile im Parlament bestimmt werden. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr der mindestens 598 Sitzplätze stehen dieser Partei zu.
Die zugeteilten Sitze werden zuerst mit den Direktkandidaten gefüllt. Direktkandidaten vertreten den Wahlkreis, in welchem sie angetreten sind, und werden durch die Erststimme gewählt. Der Direktkandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält, vertritt diesen im Bundestag. Für den elften Wahlkreis, welchem wir angehören, wurde übrigens Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU) gewählt.
Nachdem alle Direktkandidaten verteilt wurden, werden die übrigen Sitze durch sogenannte Landeslisten aufgefüllt, die mit den Zweitstimmen gewählt wurden.
Stellt eine Partei mehr Direktkandidaten, als ihr Sitzplätze durch die Zweitstimmen zusteht, ziehen diese trotzdem in den Bundestag ein, dies nennt man dann Überhangmandate. Damit das Wahlergebnis nicht verzerrt wird, erhalten die übrigen Parteien Ausgleichsmandate. Auf diese Weise kommen die variierenden Sitzzahlen zustande.

Wie lautet nun die Sitzverteilung? Durch Überhang- und Ausgleichsmandate beträgt die Sitzzahl für die nächsten vier Jahre 709. Davon gehen 246 Sitze an die Union, 153 an die SPD, 94 an die AfD, 80 an die FDP, 69 an die Linken und 67 an die Grünen.
Um letztendlich regieren zu können, braucht man eine Mehrheit, also mindestens 355 Sitze. Solange keine Partei die Mehrheit alleine bilden kann, müssen sich zwei oder mehrere Parteien in einer Koalition zusammentun.

Wie geht es jetzt weiter?

Die kommenden Koalitionsverhandlungen dürften wohl die schwersten seit Jahrzehnten werden, da nur zwei der sieben möglichen Koalitionen eine Mehrheit hätten, nämlich ein Jamaika-Bündnis, bestehend aus Union, FDP und B90/Grünen, und eine erneute große Koalition (Union und SPD). Eine große Koalition wurde von Seiten der Sozialdemokraten ausgeschlossen, da diese klar abgewählt worden sei, die umstrittene AfD sonst den Oppositionsführer stelle und eine Rolle in der Opposition der SPD guttue.

Also bleibt nur noch eine Jamaika-Koalition, die bisher auf Bundesebene nie vorkam, auf Landesebene allerdings bereits zweimal. Im Saarland scheiterte dieses Bündnis, in Schleswig-Holstein läuft es aktuell ganz gut.
Es wird interessant, ob sich Union, FDP und B90/Grünen einigen können. Es würden schwierige Gespräche werden, meint Katrin Göring-Eckardt von den Grünen, da zwischen den drei Parteien, vor allem von den Grünen aus, große Meinungsverschiedenheiten, beispielsweise hinsichtlich Kohlekraft, vorliegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, müssten wohl Neuwahlen abgehalten werden.

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